ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel:
TFM Textilfaktor Media GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 8, 97076 Würzburg, im Folgenden „TFM“ genannt, versteht sich als Lieferant hochqualifizierter individualisierter Merchandising-Produkte und Produzent von Content Creation in Form von Video- & Fotoproduktionen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen TFM und dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:
Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen TFM ein fertiges Werk schuldet.
Allgemeine Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen TFM und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, TFM hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
- individuelle Vereinbarungen
- Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von TFM unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. TFM hält sich 30 Tage an ihr Angebot gebunden.
Der Umfang der von TFM zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
TFM darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte TFM wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber TFM nicht nachkommt.
Kommt TFM mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn TFM eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von TFM, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 3 Pflichten des Kunden
Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von TFM erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an TFM überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von TFM zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von TFM gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Erstellung und Verwendung von 3D-Druckerzeugnissen einzuholen.
Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von TFM zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber TFM geltend machen, wird TFM den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, TFM insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, TFM bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit TFM kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 4 Nutzungsrechte
Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von TFM erbrachten Leistungen und/oder erstellten Werke gehen an den Kunden erst mit vollständigem Zahlungseingang über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber TFM in Textform zu erheben. Rechnungen von TFM gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
TFM ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
§ 6 Haftung
TFM weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nur rein optische Leistungen und/oder Werke erbringen bzw. erstellen. TFM haftet daher nicht dafür, dass die von dem Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen und/oder Werke zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen und für die Zwecke des Kunden (technisch o.a.) verwendet werden können. Insbesondere übernimmt TFM keine Haftung dafür, dass die von dem Kunden gewählten Materialien für den Einsatzzweck und/oder Einsatzort geeignet sind.
TFM haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für sonstige Schäden haftet TFM nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von TFM.
Die Haftung nach der Ziffer 3 dieser Klausel ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 7 Höhere Gewalt
TFM ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt
Besondere Bedingungen
Dienstleistungen
§ 1 Pflichten des Kunden
Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot von TFM sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeitet verpflichtet.
§ 2 Pflichten von TFM
Die Pflichten von TFM ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. TFM schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.
Eventproduktionen
1. Zahlung
Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot von TFM sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeitet verpflichtet.
2. Reisekosten
Reisekosten, Verpflegungskosten & Hotelkosten (min. 4 Sterne, Einzelzimmer) werden vom Auftraggeber getragen.
3. Storno
Bei Absage der Veranstaltung innerhalb von 31 Tagen vor Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 50% des Gesamtpreises, bei 14 Tage vor Veranstaltung 75%, bei 7 Tage vor Veranstaltung 90%
Werkleistungen
§ 1 Rechte und Pflichten
Der Kunde stellt TFM alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung.
TFM erstellt nach den Informationen und Daten des Kunden ein Werk nach optischen und nicht nach technischen Gesichtspunkten.
§ 2 Abnahme
Bei den von TFM zu erbringenden Werkleistungen wird TFM dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen 5 Werktagen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an TFM zu übermitteln.
Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
§ 3 Mehr- bzw. Minderlieferung
- Da die zu veredelten Waren nach Kundenwunsch angefertigt werden und der Produktionsablauf aus verschiedenen Schritten besteht, wird mehr produziert. Dies ist für die Qualitätssicherung notwendig, um Mängel im Stick- oder Druckbild aussortiert werden. Aus den genannten Gründen, kann die Anzahl um bis zu 5% abweichen.
§ 4 Druckabweichung in Farbe und Position & Druckrückstände
- Bei Drucken auf Polyesterartikeln, kann es trotz Block-Out Farben oder Folien zum „durchbluten“ der Farben kommen und die Druckfarbe auch nach Wochen verändern. Eine Haftung hierzu ist ausgeschlossen.
- Bei DTG Drucken kann es zu Rückständen von Sprühklebern auf dem Textil, sowie von leichten Verfärbungen bei helleren Textilien, die durch das Trocknen sichtbar werden, kommen. Die Rückstände und Verfärbungen nehmen nach den ersten Wäschen wieder ab. Eine Haftung ist hierzu ausgeschlossen, vom Kunden zu akzeptieren und stellt keine Reklamationsgrund dar.
- Durch die Fixierung der Farben, Folien oder Transferdrucken kann durch den großen Druck der Platte leichte Abdrücke auf dem Textil entstehen. Eine Haftung für Abdruck und Farbabweichungen werden hier ausgeschlossen.
- Die Positionierung der Veredelung kann um bis zu 5% abweichen.
§ 5 Veredelung von Kundenwaren
- Bei Veredelung von Kundenwaren schließen wir jegliche Haftung von Druckqualität und/oder Stick und Haltbarkeit aus.
§ 6 Gewährleistung
Bei Werkleistungen übernimmt TFM die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten optischen Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Der übermittelte digitale Abzug ist verbindlich vereinbart. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Gegenüber Unternehmern ist die Mängelhaftung ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von TFM zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von TFM ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand 04.06.2024